Diese Allgemeinen Bedingungen ersetzen alle früheren mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen zwischen dem Verkäufer und dem Käufer über den Gegenstand der vorliegenden Bedingungen.
Alle Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung zwischen dem Käufer und dem Verkäufer, die von Personen mit entsprechenden Befugnissen unterzeichnet wird.
Hat der Käufer eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen, so finden diese auf die Beziehung zwischen dem Verkäufer und dem Käufer keine Anwendung, es sei denn, die Parteien haben etwas anderes vereinbart.
1) Bestellung.
Die Waren, die Gegenstand eines jeden Verkaufs und Kaufs zwischen dem Käufer und dem Verkäufer sind, werden in der Bestellung beschrieben, (Bestellung) beschrieben, den der Käufer dem Verkäufer schriftlich vorlegt.
2) Vertrag. Fehlender Ausschließlichkeitsanspruch zugunsten des Käufers. Bestellung und Annahme. Übertragung des Eigentums.
Der Kaufvertrag über die Waren (Vertrag) besteht aus der Bestellung und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Die Bestimmungen der Bestellung haben Vorrang vor denen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sofern sie im Widerspruch zueinander stehen.
Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Bestätigung der Bestellung durch den Verkäufer an den Käufer zustande (Auftragsbestätigung), oder, falls diese fehlt, mit der Ausführung der Bestellung.
Das Eigentum an der Ware sowie jegliches damit verbundene Risiko des Untergangs, der Beschädigung, der Beeinträchtigung oder Sonstiges geht zum Zeitpunkt der Lieferung auf den Käufer über.
3) Preis.
Der Preis von Waren (Preis) ist der in der Auftragsbestätigung angegebene Preis (auch wenn er von der Bestellung abweicht), es sei denn, die Parteien haben schriftlich etwas anderes vereinbart, um den Preis für einen bestimmten Zeitraum festzulegen.
4) Lieferung. Risiko.
Die Waren werden frei Bestimmungsort an den in der Bestellung angegebenen Ort geliefert, sofern in der Bestellung nichts anderes angegeben ist. Die Transportkosten für die Waren gehen bis zum Eintreffen der Waren am Bestimmungsort zu Lasten des Verkäufers. Änderungen des Bestimmungsortes, die vom Käufer nach Übermittlung der Bestellung mitgeteilt werden, sind für den Verkäufer nicht bindend; in jedem Fall gehen die durch die Änderung des Bestimmungsortes entstehenden zusätzlichen Kosten zu Lasten des Käufers, der diese nach Ausstellung der entsprechenden Rechnung durch den Verkäufer zu begleichen hat.
Die Liefertermine sind in der Bestellung angegeben und gelten für den Verkäufer als Richtwerte. Sollte sich die Lieferung der Waren aufgrund einer Anfrage oder aus einem sonstigen, dem Käufer zuzurechnenden Grund verzögern, gehen die Risiken, die sich aus der Lagerung der Waren nach dem in der Bestellung angegebenen Liefertermin ergeben oder damit verbunden sind, zu Lasten des Käufers.
Die Transport- und Lieferdokumente sowie generell die Unterlagen bezüglich der Lieferung der Waren gelten als im Namen des Käufers von jeder Person, die von diesem beauftragt zu sein scheint, rechtsgültig unterzeichnet, auch wenn diese nicht über Vertretungsbefugnisse verfügt.
Falls die Waren aufgrund von Verlust oder Beschädigung während des Transports nicht am Bestimmungsort ankommen oder so beschädigt ankommen, dass sie unbrauchbar sind, tritt der Käufer bereits jetzt seine Rechte unwiderruflich an den Verkäufer oder an von diesem benannte Dritte ab, einschließlich der Rechte auf Schadenersatz, die der Käufer gegenüber dem Frachtführer, Spediteur oder jeder anderen für Fehlmengen, Verluste oder Beschädigungen verantwortlichen Partei sowie gegenüber deren jeweiligen Begünstigten geltend machen könnte.
5) Verweigerung der Annahme der Lieferung.
Erhält der Käufer die Waren ganz oder teilweise nicht, so ist der Verkäufer nach 90 Tagen berechtigt, den Vertrag zu kündigen. In diesem Fall ist der Verkäufer verpflichtet, eine Vertragsstrafe in Höhe des Preises der Waren zu zahlen, die Gegenstand des gekündigten Vertrags sind, unbeschadet des Ersatzes eines höheren Schadens. Die Risiken, die sich aus der Lagerung der Waren während des oben genannten Zeitraums ergeben oder damit verbunden sind, verbleiben beim Käufer.
6) Aussetzung der Vollstreckung. Auflösung.
Unbeschadet aller sonstigen Rechte und Rechtsmittel des Verkäufers ist der Verkäufer berechtigt, die Ausführung der Bestellung jederzeit und ohne vorherige Ankündigung auszusetzen und/oder den Vertrag zu kündigen und/oder die Lieferung der Waren von der vollständigen Vorauszahlung des Preises und aller sonstigen fälligen Beträge oder von der unverzüglichen Stellung angemessener Sicherheiten abhängig zu machen, sofern der Käufer ganz oder teilweise säumig ist oder mit Zahlungen in Verzug gerät, auch für frühere Lieferungen oder anderweitig geschuldete Beträge, unabhängig vom Grund.
Ein ähnliches Recht steht dem Verkäufer zu bei Änderungen der finanziellen Lage und/oder der Vermögenslage des Käufers, bei Einreichung von Protesten, bei anhängigen Vollstreckungs- oder Sicherungsverfahren, bei Aussetzungen, Schwierigkeiten oder Verzögerungen bei der Erfüllung eingegangener Verpflichtungen, auch gegenüber Dritten, sowie bei Sachverhalten, die in irgendeiner Weise auf den Käufer zurückzuführen sind und die gegen geltende Vorschriften verstoßen oder nicht von Transparenz, Klarheit und Korrektheit geprägt sind oder die Integrität oder den Ruf des Käufers oder von Personen, die Teil seiner Unternehmensstruktur oder seines Gesellschaftsgefüges sind, oder seiner Leitungs- oder Verwaltungsorgane beeinträchtigen.
7) Garantien.
Der Verkäufer garantiert, dass die Waren den in der Auftragsbestätigung angegebenen Eigenschaften sowie den qualitativen und quantitativen Spezifikationen entsprechen, die vom italienischen Verband der Kartonagenhersteller (Associazione Italiana Scatolifici) in der Veröffentlichung „Verpackungen aus Wellpappe – Allgemeine Informationen und Produktionsaspekte, technische und kaufmännische Richtlinien“ festgelegt wurden, die auf der offiziellen Website www.associazionecis.it veröffentlicht ist.
Die Garantie erstreckt sich nicht auf Mängel, die auf Manipulation oder unsachgemäßen Gebrauch der Waren zurückzuführen sind.
Die Erfüllung der Garantie kann nach alleinigem Ermessen des Verkäufers durch Lieferung der als fehlend festgestellten Waren und Ersatz der zurückgesandten und als mangelhaft festgestellten Waren erfolgen oder in beiden Fällen durch eine entsprechende Preisminderung.
Rücksendungen von Waren werden nur nach vorheriger Vereinbarung akzeptiert.
Andere Garantien und Rechtsbehelfe, einschließlich jeglicher Gewährleistung der Marktgängigkeit oder Eignung der Waren für einen bestimmten Zweck, sind ausdrücklich ausgeschlossen.
8) Beanstandungen. Verbot der Aufrechnung.
Etwaige Reklamationen wegen Fehlmengen oder Beschädigungen, die bei der äußeren Prüfung der die Waren enthaltenden Pakete erkennbar sind, müssen bei Erhalt durch einen vom Käufer unterzeichneten Vermerk auf den Transport- oder Lieferpapieren erfolgen.
Etwaige Reklamationen wegen Mängeln, Beschädigungen und Fehlmengen, die bei der äußeren Prüfung der Pakete nicht erkennbar sind, müssen per Einschreiben mit Rückschein oder per zertifizierter E-Mail an den Verkäufer gerichtet werden, und zwar innerhalb von 15 Tagen nach Erhalt der Waren im Falle offensichtlicher Mängel, Beschädigungen und Fehlmengen; und innerhalb von 15 Tagen nach Feststellung im Falle nicht offensichtlicher Mängel.
Das Vorliegen von Reklamationen oder die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen in Bezug auf die Waren stellt für den Käufer keinen berechtigten Grund für die Verzögerung oder Aussetzung der Zahlung des Kaufpreises dar, auch nicht teilweise.
9) Zahlungen. Fristen. Verzugszinsen. Verwirkung des Fristvorteils.
Der Käufer ist verpflichtet, den Preis gemäß den Angaben in der Auftragsbestätigung zu zahlen.
Bei vollständiger oder teilweiser Nichteinhaltung der Zahlungsfristen fallen auf den nicht bezahlten Teil des Preises Zinsen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen an, ohne dass es einer Inverzugsetzung des Käufers bedarf.
Der Verkäufer kann zudem den Verfall des Zahlungsaufschubs für den Käufer erklären und die sofortige Zahlung aller aus irgendeinem Grund geschuldeten Beträge verlangen.
10) Datenverarbeitung.
Im Rahmen des Vertrags und zur Durchführung der damit verbundenen Tätigkeiten kann jede Partei in den Besitz personenbezogener Daten der anderen Partei gelangen und diese folglich verarbeiten.
Gemäß und im Sinne von Art. 13 der EU-Verordnung 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung – Verordnung) sowie des Gesetzesdekrets 196/2003 (Datenschutzgesetz – Kodex) informieren sich die Parteien als Verantwortliche gegenseitig darüber, dass die jeweiligen personenbezogenen Daten auf Papier oder elektronischen Datenträgern unter Einhaltung der geltenden Rechtsvorschriften erhoben und verarbeitet werden, um deren Sicherheit und Vertraulichkeit zu gewährleisten, sowie zur Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen im Bereich der Buchhaltung und des Steuerwesens und zur Erfüllung der Verpflichtungen und zur Ausübung der Rechte aus dem Vertrag. Die personenbezogenen Daten werden nicht weitergegeben. Die Parteien verpflichten sich, diese Daten nicht für andere als die oben genannten Zwecke zu verarbeiten.
Die personenbezogenen Daten können für die oben genannten Zwecke an Bankinstitute, Fachleute und Berater in den Bereichen Recht, Steuern und Buchhaltung sowie an Unternehmen weitergegeben werden, die für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderliche Dienstleistungen erbringen, und können den Personen bekannt werden, die von jeder Partei ausdrücklich zur Verarbeitung ermächtigt wurden.
11) Organisationsmodell und Verhaltenskodex.
Der Käufer erklärt und garantiert, dass er das vom Verkäufer verabschiedete und auf dessen Website www.salco.it veröffentlichte Organisationsmodell sowie den Verhaltenskodex kennt und sich verpflichtet, diese einzuhalten.
Der Verkäufer ist berechtigt, den Vertrag jederzeit mit sofortiger Wirkung zu kündigen, falls der Käufer die oben genannte Verpflichtung nicht erfüllt.
12) Ausschließliche Zuständigkeit.
Für alle Streitigkeiten zwischen dem Käufer und dem Verkäufer ist ausschließlich das Gericht von Treviso zuständig.
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